ARAG Experten mit Urteilen zum gruseligen Treiben Universität schützt verunfallte Gespenster nicht Nicht der Ort eines Unfalls entscheidet laut ARAG Experten über den Versicherungsschutz, sondern die Umstände des Geschehens. So ist eine privat organisierte Halloween-Party keine universitäre Veranstaltung, bei der die studentische Unfallversicherung greift, nur weil sie in Uni-Räumlichkeiten stattfindet. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Sozialgerichts Mainz dieArtikel Lesen