Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen unwirksam? +++ Wenn sich für Kunden etwas zu ihren Ungunsten ändert – wie beispielsweise höhere Gebühren -, benötigen Banken und Sparkassen künftig eine aktive Zustimmung ihrer Kunden zu den geänderten Bedingungen. Verbraucher bekommen alle Zahlungen rückwirkend bis 2018 erstattet, die sie aufgrund von unwirksamen Erhöhungen geleistetArtikel Lesen

München/Berlin (DAV). Das Gesetz sieht vor, dass Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt wird. Dies muss die Familienkasse allerdings schon bei der Festsetzung berücksichtigen. 2015 beantragte der Vater für seine 1997 geborene Tochter Kindergeld. Er gab an, dass sie im September 2015 eine Ausbildung zur Erzieherin aufnehmen wolle. Die Familienkasse setzte daraufhin zunächst Kindergeld fest, hob dieses dann jedochArtikel Lesen

ARAG Experten über Neuerungen im September Für die einen gibt es Geld, die anderen müssen mit Mehrausgaben rechnen – der September hat so manche Änderungen im Gepäck. Die ARAG Experten geben einen kurzen Überblick. Erste Rate Kindergeldbonus wird ausgezahlt Als Teil des Corona-Konjunkturpaketes des Gesetzgebers erhalten Familien diesen einmaligen Sonderbonus von insgesamt 300 Euro als eine finanzielle Hilfe, da sieArtikel Lesen

Münster/Berlin (DAV). Das nach Abschluss einer Banklehre aufgenommene Studium zum Sparkassenfachwirt kann Teil einer mehraktigen Berufsausbildung sein. Das berechtigt dann auch zum Bezug von Kindergeld, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Mehraktige Berufsausbildung: Anspruch auf Kindergeld Der Mann hatte im Januar 2016 seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen und war danach bei der Bank in Vollzeit beschäftigt. VonArtikel Lesen

Straßburg/Berlin (DAV). Auch im Familienrecht kommt es immer wieder zu Fragen rund ums Kindergeld . Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem die Mutter nach Belgien gezogen war, aber weiterhin in Deutschland arbeitete. Die Frage war, von welchem Staat sie Kindergeld verlangen konnte, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Kindergeld am Wohnort oder Beschäftigungsort?Artikel Lesen

Neustadt/Berlin (DAV). Kindergeld gibt es für Kinder – allerdings nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Wer nach seiner Erstausbildung arbeitet und berufsbegleitend studiert, hat seit Januar 2012 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld . Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält die Regelung des Gesetzgebers für rechtmäßig. Über die Entscheidung des Gerichts vom 28. Januar 2014 (AZ: 5 K 2131/12)Artikel Lesen