München/Berlin (DAV). Tritt bei einem Erwachsenen eine Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahrs auf, gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn die Behinderung auf einem angeborenen Gendefekt beruht. Die 1968 geborene Frau leidet an einer Muskelerkrankung in Form der Myotonen Dystrophie Curschmann-Steinert. Die erblich bedingte Krankheit führt zu einer langsam fortschreitenden Abnahme der Muskelkraft. EsArtikel Lesen