(DAV). Auch soziale Väter und Mütter können nach der Trennung ein Umgangsrecht mit dem Kind des Partners oder der Partnerin haben. Wird so eine Regelung vor Gericht verhandelt, müssen die Richter das Kind in der Regel anhören. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Die Mutter war bereits während der Schwangerschaft mit einem anderen Mann liiert. SeitArtikel Lesen