Fallobst/Sturm/Pilze/Ernte Wem gehört das Fallobst? Spätsommer ist Erntezeit! Die stolzen Besitzer von Obstbäumen haben jetzt die Arbeit, können aber auch im wahrsten Sinne des Wortes die Früchte ihrer Mühen ernten. Um das Schicksal von Fallobst kümmert sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 911: Obst, das von überhängenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fällt oder wegen der Hanglage eines steilenArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Grundstücksbesitzer kann Strafantrag stellen Wiesbaden, 13. August 2019. Im Sommer locken am Wegesrand viele süße Früchte. Doch wer sich ungefragt an privaten Obstbäumen bedient, begeht Diebstahl – egal ob er nur eine Frucht pflückt oder einen ganzen Eimer voll. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auf vielen öffentlichen Flächen ist das Mitnehmen hingegen erlaubt. Besitzer kann StrafantragArtikel Lesen