Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert Neues Jahr, neue Ziele? Wer sich 2017 beruflich weiterentwickeln und der Karriere mit einer Fort- oder Weiterbildung neuen Schub geben möchte, der sollte sich im Vorfeld konkret über mögliche Steuerersparnisse informieren. Denn: „Viele Kosten im Rahmen einer Bildungsmaßnahme können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der LohiArtikel Lesen