Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Begründung der Kündigung auch bei Befristung +++ Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne – ungeachtet der diskriminierenden Wirkung – das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-715/20). SieArtikel Lesen

– 90 Prozent aller Unfälle gehen auf menschliches Versagen zurück – Im Schnitt schätzen Autofahrer die Gefahr auf lediglich 64 Prozent Oberursel, 3. März 2017 – Ein Verkehrsschild übersehen, eine Kurznachricht am Steuer getippt oder mit zu hohem Tempo gefahren – schnell führt das zu einem Unfall. Menschliches Versagen ist mit Abstand die größte Unfallursache. Dabei unterschätzen deutsche Autofahrer dasArtikel Lesen