Die neue EU-Verordnung 165/2014 ist seit 02.03.2015 teilweise in Kraft und bringt im Umgang mit dem „Digitalen Kontrollgerät“ eine Vielzahl an Änderungen mit sich, u. a. wird der manuelle Nachtrag vor der Weiterfahrt zur Pflicht, wenn Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs erledigt wurden. Das heißt: Der Arbeitgeber muss jetzt sein Personal darüber informieren und komplett neu unterweisen! Die Forum Verlag HerkertArtikel Lesen