„Passive“ Endgeräte fallen unter Anwendungsbereich Berlin, 6. März 2019 – Im Zuge der europäischen Harmonisierung stuft die Stiftung ear ab dem 1.5.2019 „passive“ Endgeräte, die den Strom lediglich durchleiten, auch als Elektro- oder Elektronikgerät ein. Damit fallen diese dann in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz und sind registrierungs- und meldepflichtig. Der FBDi weist auf die Frist bis 1.5.2019 hinArtikel Lesen