Entgeltfortzahlung bei Kurzerkrankungen
Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen für die geforderte Entgeltfortzahlung darlegen und beweisen. Er hat daher auch das Ende einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt der aktuellen Erkrankung nachzuweisen. Urteil des BAG vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 Zitiert nach Presseerklärung Nr. 45/19 Leitsätze der Unterzeichnerin Die Arbeitnehmerin war wegen eines psychischen LeidensArtikel Lesen