Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Januar 2015 – I-20 U 106/14. Ausgangslage: Auch bei einer Erlaubnis zur Tierhaltung durch den Vermieter kann der Mieter unter Umständen auf Schadensersatz haften, wenn die Tiere entsprechende Schäden in der Mietwohnung verursachen. Wenn etwa die Beschädigungen über das üblicheArtikel Lesen