Ab 17. Dezember: Hinweisgeberschutz rechtlich bindend
2021-12-08
Umfassende Pflichten für Unternehmen, Behörden und Organisationen (Bildquelle: @ pixabay) Die Uhr tickt für Unternehmen, Behörden und Organisationen: Das neue (HinSchG) muss gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 verabschiedet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. „Wer sich rechtssicher aufstellen möchte, sollte mit der Umsetzung beginnen“, rät Regina Mühlich, Geschäftsführerin der Managementberatung AdOrga Solutions GmbH. Vier zentrale Bereiche des HinSchG-E Verstöße aufdecken, Prävention,Artikel Lesen