ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Neuerungen in Arbeitsverträgen Sie kommt zwar als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmer viele Vorteile mit sich: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Wie Arbeitsverträge künftig aussehen müssen, welche Vorteile das erweiterte Nachweisgesetz für Arbeitnehmer hat und was für bestehende ArbeitsverträgeArtikel Lesen

(Bildquelle: https://unsplash.com/photos/HJckKnwCXxQ) Für neue Arbeitsverträge sind ab dem 01. August 2022 noch mehr Anforderungen zu berücksichtigen. Das erhöht den Aufwand für Neuverträge, kann aber auch bei Altverträgen zusätzliche Arbeit verursachen. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie (2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die bis zum 01. August 2022 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Die Bundesregierung hat dazu im MärzArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Neue Kreditkarten-Regeln +++ Bei allen elektronischen Zahlungen in der Europäischen Union ist ab Januar ein zweifacher Nachweis der eigenen Identität erforderlich. Diese EU-Richtlinie nennt sich nach Auskunft der ARAG Experten „Payment Service Directive“, kurz PSD 2. Mit dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte erhöht werden und Langfingern, die mitArtikel Lesen

Bundesregierung plant Änderungen im Berufskraftfahrer Recht – mehr Gerechtigkeit europaweit – Sedelus Sp. z o.o. – Hintergrundwissen mit Oliwer Mikus, Personalvermittler Sedulus Sp. z. o o, Opole und München Sedulus Sp. z o.o. – Personalvermittlung / Oliver Mikus Die Sedulus Sp. z o.o. vermittelt Personal europaweit. Gegründet in der „deutschen Enklave“ Opole in Polen ist die Gesellschaft unter der LeitungArtikel Lesen

Kreuzlingen, Mai 2020 – Die Rechnungsstellung in Deutschland verändert sich grundlegend: Gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU müssen seit dem 18. April 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Im Zuge der Umsetzung der jeweiligen Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 sind zudem ab 27. November 2020 Lieferanten des Bundes sowie der Hansestadt Bremen verpflichtet, Rechnungen elektronisch einzureichen. Die DigitalisierungArtikel Lesen

Kreuzlingen, März 2020 – Das Jahr 2020 wird die Rechnungsstellung in Deutschland grundlegend verändern: Gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU werden ab dem 18. April 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Im Zuge der Umsetzung der jeweiligen Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 sind dann ab dem 27. November 2020 alle Lieferanten des Bundes sowie zum selben DatumArtikel Lesen