Luxemburg/Berlin (DAV). Ein Unionsbürger, der einen gleichgeschlechtlichen Partner geheiratet hat, kann für diesen Aufenthaltsfreiheit verlangen. Das gilt unabhängig davon, ob in dem EU-Mitgliedsstaat die gleichgeschlechtliche Eheschließung möglich ist. Ehepartner ist in jedem Fall auch ein gleichgeschlechtlicher Partner. Den Mitgliedstaaten steht es zwar frei, die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu erlauben oder nicht zu erlauben. Allerdings dürfen sie die AufenthaltsfreiheitArtikel Lesen