Neue EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit (EUDR)
2024-09-30
Herausforderungen für Betriebe Bad Reichenhall, 28.09.2024 – Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2024 stehen Lebensmittelbetriebe vor umfassenden Anpassungen. Die EUDR verbietet das Inverkehrbringen von Produkten mit Bezug zu Entwaldung oder Waldschädigung. Betroffen ist eine Vielzahl von Rohstoffen und Produkten, darunter Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Holz. Zielsetzung der EUDR: Die EUDR verfolgt dasArtikel Lesen