R+V-Infocenter: Kein Recht auf Zweitschlüssel (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 5. November 2021. Einfach einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Das dürfen Vermieter nicht. Beim Einzug müssen sie den neuen Bewohnern alle Schlüssel aushändigen, solange nichts anderes vereinbart ist. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam. Die Rechtsprechung steht bei der „Schlüsselfrage“ klar auf SeitenArtikel Lesen