R+V-Infocenter: Gäste müssen nicht jede Unterkunft akzeptieren – wichtige Unterschiede schriftlich festhalten Wiesbaden, 25. Juli 2012. Endlich am Urlaubsort angekommen – doch dann die Schreckensnachricht: Das gebuchte Zimmer ist besetzt. „Reiseveranstalter oder Hoteliers sind in einem solchen Fall verpflichtet, den Gästen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten und mögliche Zusatzkosten zu übernehmen“, sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. DieArtikel Lesen