(Bildquelle: https://unsplash.com/s/photos/sunny-day) Wie jedes Jahr in der Sommerzeit geht es für viele Arbeitnehmer*innen in den wohlverdienten Jahresurlaub. Aber was für Angestellte die schönste Zeit ist, raubt Unternehmer*innen den Schlaf. Grund dafür sind die zum Teil überzogenen Forderungen von Angestellten und die Unwissenheit vieler Chef*innen, die diesen oftmals ohnmächtig gegenüberstehen. Wie viel Urlaub dürfen/sollen Angestellte am Stück nehmen? Wenn Mitarbeitende inArtikel Lesen

Mit Smart-Phones, Tablet PCs und WLAN Hotspots sind Mitarbeiter selbst an entlegenen Orten rund um die Uhr erreichbar. Berufliches und Privates vermischen sich auch in der Ferienzeit zunehmend. Viele Arbeitgeber möchten daher über den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter im Urlaub informiert werden und ihre Beschäftigten erreichen können. Zu Recht? Die Gesetzeslage ist klar Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig: Der Erholungsurlaub dientArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12 -. Ausgangslage: Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam.Artikel Lesen