Beim Mitführen eines Frontanbaugerätes ist ab einem Maß von 3,5 m von Mitte Lenkrad bis Vorderkante Frontanbaugerät ein technisches Hilfsmittel erforderlich. Dies betrifft große Erntemaschinen, Straßenreinigungsfahrzeuge, Spezialfahrzeuge z.B. ganz aktuell für die Bearbeitung von Bäumen und Sträuchern an Wegesrändern, bei Waldeinsätzen und ganz generell Fahrzeuge mit schwerem Frontanbaugeräten. Erntemaschinen sind ein gutes Beispiel. Die Brigade Elektronik GmbH ist ein weltweitArtikel Lesen