Grundsätzlich steht es den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft frei, ihren Erbanteil zu verkaufen. Der Verkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Allerdings muss beim Verkauf an einen Dritten daneben das Vorkaufsrecht der Miterben beachtet werden. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert: Das Vorkaufsrecht steht den Miterben zu. Damit können diese vermeiden, dass Dritte Mitglied derArtikel Lesen