Zwischen 2 und 9 Milliarden Euro wird der Betrag geschätzt, der insgesamt allein auf sogenannten nachrichtenlosen Bankkonten nutzlos herumliegt! Dazu kommen weitere Vermögenswerte bei Finanzdienstleistern. Nachrichtenlos bedeutet, dass der jeweilige Finanzdienstleister den Kontakt zu seinem Kunden verloren hat. „Der wohl häufigste Grund, durch den ein Asset nachrichtenlos wird, ist, dass die betroffene Person verstorben und vor dem Todesfall umgezogen ist,Artikel Lesen

Eine diesbezügliche Meldung des Spiegels im Frühjahr und die Pressemeldung des VDEE (Verband Deutscher Erbenermittler e.V.) zum Thema haben die deutschen Medien aufgeschreckt! Nun ist auch die Politik aufmerksam geworden. Zwei Landesminister Norbert Walter-Borjans in Nordrhein-Westfalen und Edith Sitzmann in Rheinland-Pfalz nehmen sich nun der Sache an. Allerdings ist in den Medienberichten meist von „herrenlosen Konten“ die Rede. Herrenlos istArtikel Lesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (XI ZR 440/15) eine für Erben bedeutsame richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach hat der Erbe das Recht, sein Erbrecht außer durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches, durch das Amtsgericht eröffnetes Testament nachzuweisen. Im entschiedenen Fall hat die Bank trotz Vorlage eines eigenhändigen Testaments, das die ErbfolgeArtikel Lesen