Das Fahrverbot als Nebenstrafe bei jeder Straftat möglich Seit dem 24.08.2017 können Gerichte bei Verurteilung wegen jeder Art von Straftat als so genannte Nebenstrafe ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten verhängen. Die Begrenzung, nach der ein Fahrverbot nur für solche Straftaten verhängt werden konnte, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten einesArtikel Lesen