Der Vermieter darf nicht die auf die Instandsetzung entfallenden Kosten umlegen. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2014, VIII ZR 88/13. Ausgangslage: Wenn der Vermieter modernisiert, darf er die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auf den Mieter umlegen. Nicht umlegen darf er die Instandsetzungskosten. Umstritten ist immer wieder, was das konkret für den jeweiligen Prozess,Artikel Lesen