Best Practice: Energieaudit beim Fertighaushersteller
Seit 2019 steht die Wiederholung des Energieaudits nach 16247-1 EDL-G an. Das erste verpflichtende Energieaudit mussten Unternehmen in 2015 nachweisen. Gemäß der Vier-Jahres-Pflicht müssen betroffene Unternehmen nun wieder ein Energieaudit nachweisen, sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Die Streif Haus GmbH geht mit gutem Beispiel voran und hat ihr Energieaudit bereits erfolgreich abgeschlossen. Seit 90 JahrenArtikel Lesen