Videoüberwachung nur bei konkretem Verdacht gegen einen eingeschränkten Personenkreis – Diebstahl von zwei Packungen Zigaretten rechtfertigt auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ordentliche Kündigung Dr. Oliver K.-F. Klug Essen, 16. Juli 2012*****Der AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.06.2012 (2 AZR 153/11) über die verhaltensbedingte ordentliche Kündigung einer stellvertretenden Filialleiterin eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens.Artikel Lesen