Wen betrifft die 44. BImSchV und was sind die neuen Anforderungen? Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Umsetzung der MCP-Richtlinie der Europäischen Union und wurde am 14.12.2018 beschlossen. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten. Sie betrifft Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt, auch wenn sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Für Feuerungsanlagen ab 50 MW giltArtikel Lesen

Wir sind rund um das Thema Emissionsmessungen von Motoren Ihr Partner! Mit Einführung der 44. Bundes-Immissionschutzverordnung (44. BImSchV) im Juni 2019 wurden auch die Messintervalle für Abgasmessungen angepasst. Eine jährliche Abgasmessung für die Emissionsparameter Stickstoffoxid, Kohlenmonoxid und Formaldehyd ist ab sofort für Stationärmotoren, unabhängig welcher Gasart, verpflichtend. Alle drei Jahre müssen zusätzlich Schwefeloxid und Staub (nur bei Zündstrahlmotoren) gemessen werden.Artikel Lesen

Modernes Abgasmonitoring, das die Anforderungen der 44. BImSchV und des VDMA-Einheitsblatt 6299 erfüllt EMI-LOG: Messgerät zur kontinuierlichen Überwachung Mit der Verabschiedung der 44. BImSchV, im Juni 2019, hat Emission Partner die Emissionsüberwachung EMI-LOG auf den Markt gebracht, um Ihnen als Betreiber eine einfache, stabile und funktionierende Lösung zur Einhaltung der Anforderungen anzubieten. Viele Anlagen wurden seither aufgebaut und erfüllen zuverlässigArtikel Lesen

Emissionsgrenzwerte von morgen bereits heute sicher erreichen SCR Reaktor an der 527 KW BHKW Anlage Bei den Luftschadstoffen sind derzeit durch die Diskussion der Immissionssituation des Güter- und Individualverkehrs in Großstädten die gesundheitsschädlichen Formaldehyde und Stickstoffoxide in den Mittelpunkt gerückt. Bei den stationären Anlagen wird die Luftreinhaltung mit teils stadt- und länderspezifischen Zielsetzungen entwickelt. Die zukünftigen Anforderungen in Deutschland werdenArtikel Lesen