Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft. Arbeitgeber müssen jetzt u. a. konsequent für jeden Arbeitsplatz ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen überprüfen oder neu durchführen (lassen). Liegt diese nicht vor, droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Des Weiteren schreibt das MuSchGArtikel Lesen

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe Herbert G. aus Duisburg: Ich bin 60 und betreue regelmäßig unser Enkelkind. Seine Mutter ist alleinerziehend. Aber: Auch ich arbeite. Gibt es nicht für Großeltern etwas Ähnliches wie die „Elternzeit“? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Paragraph 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes räumt auch Großeltern einen Anspruch auf „Elternzeit“ ein – alsArtikel Lesen