Karlsruhe/Berlin (DAV). Volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt . Diesen können die Eltern auch dadurch gewähren, dass sie dem Kind anbieten, bei ihnen zu leben. Grundsätzlich ist es volljährigen Kindern zuzumuten, im Elternhaus zu leben. Einem volljährigen Kind ist es nur dann unzumutbar, im Elternhaus zu leben, wenn schwerwiegende Gründe entgegenstehen. Dies ist aberArtikel Lesen