Arbeitnehmer und Rentner dürfen trotz Nebeneinkünften in Papierform abgeben (Bildquelle: El Gaucho/stock.adobe.com) Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung an die Finanzbehörden seit 2011 elektronisch übermitteln, wenn sie selbstständig tätig sind, ein Gewerbe betreiben oder Einnahmen aus der Land- oder Forstwirtschaft erzielen. Erledigen sie das mit den Papiervordrucken, gilt die Steuererklärung als nicht eingegangen. Arbeitnehmer und Rentner hingegen dürfen ihre Steuererklärung weiterhin jedesArtikel Lesen