Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte über eine verbraucherfreundliches Urteil 28. Mai 2014. Wenn die Kosten für die Fehlersuche und Reparatur eines Fahrzeuges höher werden, als vorher mit dem Kunden vereinbart, muss der Kunde diese nicht bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 9 U 218/12) hervor. „Für die Behebung eines Elektronikdefekts wollte die Werkstatt 13.000 EuroArtikel Lesen