Eigenbedarfskündigung: Das Gericht muss den Einwänden des Vermieters gegen die vom Mieter zur Begründung einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 BGB vorgetragenen Umstände umfassend nachgehen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, Essen, zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, Beschluss vom 18.06.14,153/13 Die Ausgangslage: Der Mieter kann sich gegen eine EigenbedarfskündigungArtikel Lesen