Manchmal stellt man erst nach der Abgabe fest, dass man etwas vergessen hat. (Bildquelle: fizkes/ stock.adobe.com) Die Steuererklärung ist bereits abgegeben und dann stellt man fest, dass einem ein Fehler unterlaufen ist. Beispielsweise wurde eine Stelle zu viel bei einer Zahl angehängt, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit vergessen, ein Ausgabenbeleg aus einem anderen Jahr eingerechnet oder zu einem späteren Zeitpunkt sindArtikel Lesen

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 22. November 2018 ein wegweisendes Urteil zu der Frage gefällt, unter welchen Umständen beim Versäumen der Widerspruchsfrist oder Einspruchsfrist versäumt auf einen Mahnbescheid nach dem Eintreffen des Vollstreckungsbescheids die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist – und unter welchen nicht. Dabei hat der Beklagte vor allem das Argument betont, dass er abArtikel Lesen