Gericht bestätigt Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter (Bildquelle: CDC/unsplash.com) Arbeitsgericht Gießen, 12.04.2022, 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22 Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 seit dem 15.03.2022 war schon vor ihrem Inkrafttreten Auslöser für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – verbunden mit einer auf beiden Seiten herrschenden Unsicherheit z.B. darüber, wie der Arbeitgeber reagieren kann, wenn Arbeitnehmer ihrer Pflicht zum NachweisArtikel Lesen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Keine Freistellung vor behördlichem Beschäftigungsverbot (Bildquelle: Photo by CDC on Unsplash) Ab dem 15. März 2022 gilt gemäß § 20 a Infektionsschutzgesetz die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“: Konkret bedeutet dies die Pflicht der Mitarbeiter zur Vorlage des Nachweises über eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2, einer Genesung nach einer Corona-Infektion oder einer Kontraindikation gegen die Impfung. Für Personen, die ab demArtikel Lesen