Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht 1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen: – Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das Scheitern der Verhandlungen und die Anrufung der Einigungsstelle sowie die Bevollmächtigung der Rechtsvertretung zur Einleitung des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 100Artikel Lesen

Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 109 BetrVG setzt nicht voraus, dass der Wirtschaftsausschuss über sein an den Unternehmer gerichtetes Auskunfts- oder Vorlageverlangen zuvor einen (ordnungsgemäßen) Beschluss gefasst hat. 2. § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet den Unternehmer, den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten desArtikel Lesen

Verfasser: Maike Koll, Fachanwältin Arbeitsrecht, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch (GBR), Düsseldorf Maike Koll, Fachanwältin Arbeitsrecht, Anwaltskanzlei Bell & Windirsch (GBR) Einigungsstelle bleibt zuständig! 1.Einem Arbeitgeber ist es verwehrt, dem Betriebsrat Verhandlungen über die Verteilung des Volumens einer freiwilligen Leistung zu verweigern und jede Abweichung von den eigenen Verteilungsvorstellungen von vornherein mit einer vollständigen Einstellung der freiwilligen Leistung zu beantworten. 2.NachArtikel Lesen