Ein Jahr Bestellerprinzip: mehr private Vermietungen auf ohne-makler.net
Wohnhaus in Deutschland (Bildquelle: ohne-makler.net / Tiberius Gracchus / Fotolia.com) Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Bei der Vermietung einer Wohnung muss derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt hat. Vermieter können die Maklerkosten also nicht mehr an die Mieter „weiterreichen“. Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr aus? Henning Evers betreibt die WebsiteArtikel Lesen