Bundesrat billigt Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen: „Lang erwartete Anpassung an die digitale Realität“
BVI, Fotograf: Dominik Pfau Am 27. September hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits am 4. Juli 2024 verabschiedeten Gesetzesänderung zur Zulassung rein virtueller Wohnungseigentümerversammlungen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die lang erwartete Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Neuregelung erlaubt es Wohnungseigentümergemeinschaften, ihre Versammlungen künftig auch online abzuhalten – vorausgesetzt, dies wird mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen beschlossen. MitArtikel Lesen