Alle Radfahrer müssen nun ein geeichtes Tachometer (Vorführung beim TÜV) mit elektronisch regelbarer Geschwindigkeitssperre besitzen. Hinzu kommt ein striktes Tempolimit von maximal 10 Km/h in der Stadt und 20 Km/h auf Landstraßen. Zuwiderhandlungen Zahlreiche Änderungen kommen am 01. April 2022 auf die Bürger zu. Um Wirrungen und Irrungen zu vermeiden hier einmal die Kurzfassung der relevantesten Ereignisse. Zahlreiche Großstädte beklagenArtikel Lesen