(DAV). Ehescheidungen, die ein Scharia-Gericht ausgesprochen hat, muss Deutschland nicht anerkennen. Dies hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Nach dem Scharia-Recht ist es möglich, dass der Mann durch eine einseitige Erklärung seine Scheidung bewirkt. Dies muss er vor einem Scharia-Gericht tun. Vor Gericht wurde nun darüber gestritten, ob diese Scheidung fürArtikel Lesen