Trau keinem über 30! Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 5051) sup.- Öl- und gasbetriebene Standardheizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen ab Anfang 2015 aufs Altenteil geschickt werden. Anschließend gilt dieser verordnete Ruhestand auch für jüngere Kessel, sobald sie eine Laufzeit von 30 Jahren erreicht haben. Das sieht die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. BefreiungenArtikel Lesen