Entscheidungshilfe: Muss ich ein Audit durchführen und bis wann? Kehl, 26.11.2019 – Die Bundesregierung hat das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet, die überarbeitete Fassung ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind die Veränderungen für Energieaudits, die bis zum 5. Dezember 2019 durchzuführen sind, rechtskräftig und für alle betroffenen Unternehmen verbindlich. Zum Kern des Gesetzes: Das Gesetz legt Fristen für die ErfüllungArtikel Lesen