Bundesarbeitsgericht – Körperreinigungszeit vergütungspflichtige Arbeitszeit?
2024-10-09
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D. Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann. (Bundesarbeitsgericht, BAG, Urteil vom 23.04.2024 – 5 AZR 212/23 –Artikel Lesen