Falls Sie verpflichtet sind Strommengen, die Sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und zu melden, sollen Sie dies nicht ignorieren. Zum Stichtag 31.12.2020 drohen ihnen sonst erhebliche Mehrkosten. Unternehmen mit Eigenerzeugung Das Energiesammelgesetz verpflichtet Unternehmen, Strommengen, die an Dritte weitergegeben werden, eichrechtskonform zu messen und über den Wirtschaftsprüfer zu melden. Doch was bedeutet dies im Detail für den Einzelnen?Artikel Lesen