R+V-Infocenter: Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden in der Regel ab -Drachen mit sehr langen Schnüren gelten weiterhin als Luftsportgeräte Wiesbaden, 4. November 2016. Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. „Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die PrivathaftpflichtversicherungArtikel Lesen