Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten (NL/1020366607) Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass doppelter Mietaufwand aufgrund eines berufsbedingten Umzugs in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer abziehbar ist. Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels mietet ein Arbeitnehmer mit seiner Ehefrau eine Wohnung in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes. Der Arbeitnehmer wohnt mit seiner Familie bereits in einer gemieteten Wohnung am bisherigen Arbeitsplatz. AufgrundArtikel Lesen