Was wäre die Gesellschaft ohne Wirtschaft und die Wirtschaft wiederum ohne die Möglichkeit, Arbeitskräfte, Wissen, Kompetenzen oder Kapital in eigenen juristischen Institutionen – sprich: in Gesellschaften – zu bündeln? Solche „Gesellschaften“ können dabei formaljuristisch in den unterschiedlichsten Spielarten ausgestaltet sein. Neben den vor allem bei großen Wirtschaftstreibenden und international agierenden Marktteilnehmern beliebten Aktiengesellschaften zählen im deutschsprachigen Raum „Gesellschaften mit beschränkterArtikel Lesen