Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO empfindliche Sanktionen auf Unternehmen zukommen. Dazu kommt, dass die Sensibilität für den Datenschutz immer mehr zunimmt und Datenschutzverstöße so sehr schnell einen enormen Imageschaden verursachen können, der sich nicht seltenArtikel Lesen