Liegestützen, Geldstrafen, „Trainingsgruppe 2“ – wöchentlich verhängen Proficlubs Disziplinarmaßnahmen gegen unliebsame Fußballprofis. Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker (Bildquelle: © Wüterich Breucker) Zunehmend lassen die Spieler solche Maßnahmen von den Arbeitsgerichten überprüfen. „Juristisch sind Fußballprofis normale Arbeitnehmer“, erläutert Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker. Bei der rechtlichen Beurteilung ist zwischen einer Vertragsstrafe und derArtikel Lesen