Am 01.11.20 tritt das GEG in Kraft! Mit ihm müssen u. a. U-Werten nach neuer DIN 4108 Teil 4 berechnet und Wärmebrücken nach aktuellem Beiblatt 2 der DIN 4108 (Juni 2019) bewertet werden. Nach Fertigstellung des Gebäudes müssen in einem Erfüllungsnachweis die Einhaltung der Vorschriften des GEG erklärt werden. Zudem soll die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen gesteigert werden. DeshalbArtikel Lesen