Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen und Schadensersatz bekommen Es muss kein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der LeasingvertragArtikel Lesen