ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit interessanten Urteilen aus der Arbeitswelt Informationsaustausch über Arbeitnehmer kann Persönlichkeitsrechte verletzen Um das Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmern zu schützen, ist es einem ehemaligen Arbeitgeber nicht ohne Weiteres erlaubt, Informationen über frühere Angestellte an deren neuen Arbeitgeber zu übermitteln. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Arbeitnehmer dies hinnehmen muss, wenn die Relevanz der InformationenArtikel Lesen